Skipper-Versicherungen

Die wichtigsten Versicherungen für Skipper stelle ich Dir nachfolgend vor. In welchem Maße die einzelnen Versicherungen bei Dir sinnvoll sind,

kommt auf die individuelle Situation an. 

Ich würde den Bedarf zusammen mit der Crew besprechen um auch individuelle Wünsche berücksichtigen zu können. Die Kosten werden gerecht auf alle Crewmitglieder aufgeteilt und fallen somit kaum ins Gewicht.

 

Die Skipper-Haftpflichtversicherung

 

Die Skipper-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Charterskipper. Hier werden Schäden an Dritten abgedeckt, die auch bei grober Fahrlässigkeit von Skipper und Crew hervorgerufen werden und nicht in der Kaskoversicherung des Vercharterers beziehungsweise der Yachtversicherung enthalten sind.

Dazu zählen Schäden an der gecharterten Yacht, fremden Yachten, Steganlagen und Personenschäden. Diese Versicherung ist deshalb so wichtig da Privat-Haftpflichtversicherungen diese Ansprüche nicht abdecken und der Skipper uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen dafür haftet. Mit dieser Versicherung z.B. von Yacht-Pool ist die gesamte Crew mit bis zu 10 Mio. € Versicherungssumme abgesichert.

 

Die Skipper-Unfallversicherung

 

Diese Versicherung umfasst die Kostenübernahme bei schweren Unfällen und bei Bergungen aus Seenot auch wenn kein Personenschaden stattgefunden hat. Normale Unfall-Versicherungen schließen "gefahrensgeneigte Sportarten" zu denen auch das Hochseesegeln gehört meist aus. Auch bei dieser Versicherung kann die gesamte Crew einschließlich Familienmitglieder mitversichert werden.

 

Die Skipper-Kautions-Versicherung

 

Im Chartervertrag wird auch immer eine Kaution in unterschiedlicher Höhe vereinbart die vom Charterer am Tag des Törnbeginns in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden muss. Diese Kaution entspricht dem Selbstbehalt der Kaskoversicherung des Vercharterers. Bei verursachten Schäden wird je nach Höhe des Schadens ein Teil oder die gesamte Summe einbehalten. Entweder vereinbart man mit der Crew im Falle eines Schadens die Summe auf alle Crew-Mitglieder aufzuteilen oder man schließt eine Kautionsversicherung ab, dann erhält man die Kaution abzüglich eines kleinen Selbstbehalts wieder erstattet.

 

Falls der Vercharterer bei einem Schaden Ansprüche anmeldet, ist darauf zu achten ob es sich wirklich um einen berechtigten Schaden handelt. Ungerechtfertigte Einbehalte treffen auf Schäden zu, die nicht durch ein schuldhaftes Handeln des Skippers oder seiner Crew verursacht wurden. Hierzu zählen Materialermüdung, mangelhafte Konstruktion wie z.B. das Reißen von Wanten, Vorstag oder Ankerkette.

Sollte der Vercharterer doch unberechtigter Weise Geld einbehalten, lass Dir auf alle Fälle eine Quittung bzw. eine Reparaturrechnung über den Schaden ausstellen die unterzeichnet von allen Crewmitgliedern im Anschluss an die Versicherung eingesandt wird.

 

Die Charter-Folgeschaden-Versicherung

 

Es kann passieren, dass an der gecharterten Yacht schuldhaft ein Schaden verursacht wird und die Yacht für längere Zeit ausfällt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen oder einer Vereinbarung

im Chartervertrag! kannst Du verpflichtet sein diesen Schaden zu ersetzten. Diese Versicherung erweitert den bestehenden beschränkten Schutz der Skipper-Haftpflichtversicherung unbegrenzt.

 

Die Skipper-Rechtsschutz-Versicherung

 

Sollte bei einem Schaden ein vermuteter strafrechtlicher Tatbestand gegen den Skipper oder die gesamte Crew hervorgebracht werden, greift hier die Rechtschutz-Versicherung. Dies kann bei einem Unfall der Fall sein im Zuge dessen das Schiff an die Kette gelegt wird.

Dies kann wiederum einen Charterausfall zur Folge haben.

Bei Streitigkeiten zum Vertragsrecht wie z.B. dem Chartervertrag greift diese Versicherung nicht. Yacht-Pool empfiehlt aus diesem Grund den Abschluss ihres "Charterfairvertrages "den mittlerweile viele Vercharterer im Angebot haben.

 

Die Charter-Rücktritt-Versicherung

 

Falls der Skipper wegen eigener Krankheit oder der eines Familienmitgliedes den Törn nicht antreten kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt. Wenn ein Crewmitglied den Törn wegen Krankheit nicht antritt werden die anteiligen Kosten dafür übernommen.

Im Falle einer Crewgröße von zwei Personen, kann bei einem Ausfall auch die zweite Person von der Reise zurücktreten. Erstattet werden dann Charter und Flugkosten.

Was ist bei einem Schaden zu tun?

 

1. Haftpflicht und Kaskoschäden umgehend beim Vercharterer und dem zuständigen Hafenkapitän melden.

2. Den Schaden per Mail, Telefon oder Fax an den Versicherer melden.

3. Bei einem Diebstahl z.B. Außenborder oder Beiboot die Anzeige polizeilich aufnehmen lassen.

 

 

 

 

 

 

Zum Thema Skipper-Versicherungen habe ich ein sehr interessantes Gespräch mit Herrn

Dr. Friedrich Schöchl von der Firma Yacht-Pool geführt.

Herr Dr. Schöchl gilt als Erfinder der Skipper-Haftpflichtversicherung und gibt in diesem

Interview interessante Einblicke in das Thema "Sicher Chartern". 

Weitere Informationen und den passenden Versicherungsantrag findest Du unten auf der Seite nach dem Interview.

Skipper.online:

Herr Dr. Schöchl, warum brauche ich als Skipper eigentlich noch eine

extra Skipper-Haftpflichtversicherung, reicht meine vorhandene Privathaftpflichtversicherung hier nicht aus?

 

Dr. Schöchl:

Grundsätzlich haftet der Skipper für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen - und zwar uneingeschränkt und uneinschränkbar. Die Privathaftpflichtversicherung greift hier überhaupt nicht, weil dort Risiken aus dem Führen von Freizeitschiffen mit Motor gänzlich ausgeschlossen sind. Das war einer von vielen Gründen warum überhaupt eine spezielle Skipper-Haftpflichtversicherung entwickelt wurde.

 

Skipper.online:

Dass der Charterskipper für Schäden an fremdem Eigentum haftet, ist klar. Inwieweit haftet er denn für Schäden, die er am Charterschiff verursacht?

 

Dr. Schöchl:

Schäden am Charterschiff sind in der Regel durch den Abschluss einer Kaskoversicherung von Seiten des Eigentümers abgedeckt die normalerweise im Chartervertrag ebenfalls zugesagt wird. Im Chartervertrag steht zwar normalerweise, dass das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist, Sie wissen aber als Skipper in der Regel nicht in welcher Höhe. Die meisten Charterschiffe sind auch irgendwie, irgendwo versichert. Aber die Bedingungen weisen mitunter erhebliche Mängel auf weil mitunter vieles ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt ist. Hier sind faire allgemeine Geschäftsbedingungen von Seiten des Vercharterers sehr wichtig. Für diesen Fall haben wir

den "Charterfairvertrag" entwickelt.

 

Skipper.online:

Und was ist, wenn der Vercharterer die Versicherungsprämie für das Schiff nicht bezahlt hat?

 

Dr. Schöchl:

Da sind Skipper und Crew weniger gefährdet. Denn es wurde ihnen durch den Chartervertrag der Abschluss einer Kaskoversicherung zugesagt. Wenn diese Versicherung für die Charterfirma nicht greift, so ist das deren Verschulden. Sie kann in diesem Fall den Skipper oder die Crew

nicht in Haftung nehmen.

Skipper.online:

Ist der Skipper dann wenigstens mit einer Skipper-Haftpflichtversicherung aus dem Schneider?

 

Dr. Schöchl:

Meistens, zumindest sofern der Schaden am Charterschiff nicht "grob fahrlässig“ herbeigeführt wurde. Auch in diesen Fällen können Skipper und Crew in die Haftung genommen werden. Denn die Abdeckung dieses Risikos

ist i.d.R. bei allen Kasko-Versicherern ausgeschlossen. Auf alle Fälle hat der Kasko-Versicherer ein Rückgriffsrecht auf den Verantwortlichen.

 

Skipper.online:

Wann liegt "grobe Fahrlässigkeit" vor und wer beurteilt das?

 

Dr. Schöchl:

In der Regel kommt es in "kritischen" Fällen zu einer Beurteilung durch Gutachten sowie ggf. zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das ist mitunter sehr problematisch, weil schon durch die Beurteilung eines Hafenkapitäns, der ja einer Behörde angehört, eine rechtliche Klärung ins Rollen gebracht werden kann. Kommt es dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung können schon die Prozess- und Verteidigungskosten einen Charterskipper schnell finanziell ins "Schwimmen" bringen.

 

Skipper.online:

Kommen Fälle von "grober Fahrlässigkeit" häufig vor?

 

Dr. Schöchl:

Nein, sonst wären die Versicherungsprämien überhaupt nicht mehr zu bezahlen. Aber wenn der Fall eintritt, dann geht es meist um sehr

hohe Schäden – zum Beispiel den Verlust eines Schiffes. Hier hat Yacht-Pool eingehakt und die Skipper-Haftpflichtversicherung bei "grober Fahrlässigkeit" ausdrücklich auf Schäden am Schiff erweitert – sowohl für die Crew-Mitglieder als auch für den Skipper.

 

Skipper.online:

Kann auch ein Crewmitglied in Haftung genommen werden oder haftet immer der Skipper für alles?

 

Dr. Schöchl:

Im Prinzip hat der Schiffsführer, also der Skipper, die Verantwortung für das Schiff und kann daher auch immer in die Haftung genommen

werden wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es sind aber auch Fälle denkbar wo der Schaden nicht auf grobes Fehlverhalten

des Skippers zurückzuführen ist sondern das Fehlverhalten im Verantwortungsbereich eines Crewmitgliedes liegt. Ein Beispiel: Der Skipper

ordnet an, einen bestimmten Kurs zu fahren. Und weil die Reise über mehrere Tage geht, muss er auch mal in die Koje zum Schlafen.

Der Rudergänger fährt währenddessen, nun in vollem Bewusstsein eine „Abkürzung“ durch ein ihm bekanntes Gebiet von Untiefen, das der Skipper durch die Kursvorgabe umsegeln wollte. Läuft das Schiff dann auf, kann die grob fahrlässige Handlung beim Crew-Mitglied am Ruder liegen und nicht beim Skipper, der seine ihm zumutbaren Aufgaben erfüllt hat.

Skipper.online: 

Gibt es Schäden die ich als Skipper nicht versichern kann?

 

Dr. Schöchl:

Es gibt viele Risiken die nicht versicherbar sind und das sind die freiwilligen Versicherungen die Sie als Skipper über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Charterfirmen abschließen. Das sind freiwillige, private Vereinbarungen und die Haftpflichtversicherung die hier grundsätzlich greift, greift nur für Schäden die der Skipper schuldhaft aus unerlaubten Handlungen verursacht die das Gesetz verbietet. Dazu gehört auch jede Art von leichter Fahrlässigkeit. Hier gibt es einen ganzen Komplex an Klauseln die in Charterverträgen versteckt sein können und oft auch gesetzlich nicht legitim sind, hier ist der Ärger oft vorprogrammiert. 

Im schlimmsten Fall haben Sie sich freiwillig verpflichtet, Schäden zu bezahlen die der Versicherer des Vercharters nicht bezahlt. Sie kennen die Versicherung und die Bedingungen nicht und es kann auch sein der Vercharterer seine Versicherung nicht bezahlt hat und deshalb auch kein Versicherungsschutz besteht. Das ist alles keine Theorie sondern diese Fälle kommen wirklich vor. Um diese Bereiche klar zu regeln hat Yacht-Pool auch den "Charterfairvertrag" entwickelt in dem diese giftigen Klauseln wie wir sie nennen für den Skipper nicht enthalten sind. Dieser Vertrag wird bereits von den 50 größten Vercharteren, auch in Kroatien bereits verwendet und ist in vielen Sprachen verfügbar. 

 

Skipper.online:

Wenn jetzt ein Schaden entstanden ist, wie gehe ich am besten vor?

 

Dr. Schöchl:

Zuerst Informieren Sie als Skipper Ihre Charterfirma und umgehend auch die zuständige Hafenbehörde. Hierzu sind Sie in den meisten Versicherungsverträgen verpflichtet. Falls Sie das nicht machen, steigt die Haftpflicht-Versicherung aus. Bei Schiffen ist die Unfallaufnahme

noch keine Routine wie z.B. bei einem Verkehrsunfall wo es reicht die Visitenkarten auszutauschen, hier werden Sie auch nicht in eine persönliche Haftung gebracht da KFZ per Gesetz Haftpflicht versichert sein müssen, Schiffe allerdings nicht. In Kroatien z.B. gibt es eine gesetzliche Haftpflichtversicherung die aber nur bei Schäden an Schwimmern im Wasser greift. Demnach sind Sachschäden, die Sie anderen Schiffen zufügen nicht versichert.

Skipper.online:

Ihre 3 wichtigsten Tipps zum Thema Versicherungen die Sie einem Skipper geben würden?

 

Dr. Schöchl: 

Der erste Tipp wäre sich nicht nur auf 3 Tipps zu beschränken denn das ist zu wenig. Zweitens ist die Frage was das wichtigste ist - hier würde ich sagen sich gut zu Informieren. 

Warum brauche ich überhaupt eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung?

Dazu muss man zuerst verstehen wo überhaupt das Problem liegt,

dann weiß ich einigermaßen Bescheid. 

Warum ist es sinnvoll eine Skipper-Unfallversicherung zu haben?

Hier gibt es wieder ganz eigene Probleme, die die herkömmlichen Unfallversicherungen normalerweise im Kleingedruckten, das kein Mensch liest, ausschließen. Hier kann z.B. stehen, dass gefahrengeneigte Sportarten (wie das Hochseesegeln) ausgeschlossen sind. 

Die Kautionsversicherung ist die am meisten in Anspruch genommene Versicherung und hier kann man sagen das diese Versicherung am wenigsten wichtig ist. Warum? Die Versicherung ist beschränkt auf 1000,- bis 3000,- €. Die Kaution bei einem Schaden zu verlieren ist zwar ärgerlich aber nicht Existenzbedrohend. 

Die Unfallversicherung, wo Bergekosten allein sehr teuer sein können sind bei uns bis 60.000€ versichert. Nicht beschränkt ist insbesondere

die Haftpflicht-Versicherung hier fangen wir bei 5 Mio.€ an, denn Personenschäden an Bord können sehr teuer werden. Für verschuldete Personenschäden haftet der Skipper uneingeschränkt bis an sein Lebensende darum kann man bei uns bis zu 10 Mio. € versichern. 

Die richtige Versicherung müsste eigentlich heißen "uneingeschränkt". Dies ist am Markt aber nicht durchsetzbar bzw. wäre zu teuer.

Wir sind der Meinung dass man mit 10 Mio. € für alle Fälle gerüstet ist. Es ist auch fair die Versicherungskosten auf die Mitsegler aufzuteilen da auch alle an Bord, ohne Namensnennung, hier mitversichert sind. 

Meine Empfehlung ist auf alle Fälle eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung und eine Skipper-Unfall-Versicherung abzuschließen, da wir hier alles abgedeckt haben was ernsthaft ins Geld gehen kann bzw. Existenzbedrohend sein kann.

Sie können auf unserer Internetseite bei www.yacht-pool.de oder in unserer Broschüre alles wichtige nachlesen. Hier bekommen Sie detaillierte Informationen auch zu unseren zusätzlichen Services wie SMS-Seewetter-Prognosen und unseren Yacht-Pool Flight-Service der Ihnen günstige Flüge zu Ihrer Charterdestination anbietet. 

 

Skipper.online: 

Noch zwei persönliche Fragen an Sie Herr Dr. Schöchl. Sie haben 3 Wochen Urlaub, wo gehen Sie am liebsten Segeln?

 

Dr. Schöchl: 

Die Balearen und früher die Türkei sind meine Lieblingsreviere.

 

Skipper.online: 

Mit welchem Schiff würden Sie am liebsten fahren?

 

Dr. Schöchl: 

Was für eine Frage, selbstverständlich mit einer Sunbeam! Gerne auch mit der neuen 52er.

Neben der Firma Yacht-Pool gibt es natürlich noch weitere namhafte Versicherungen am Markt die Skipper-und Yachtversicherungen anbieten

wie z.B. Pantaenius, Schomacker Hamburg, Eis-Insurance, ADAC und die Gothaer Versicherung. Meiner persönlichen Meinung nach sind die Versicherungsbedingungen und das Preis/Leistungsverhältnis der Firma Yacht-Pool aber am besten für den Freizeitskipper geeignet. 

 

Den PDF-Versicherungsantrag zum Ausdrucken, Ausfüllen und Abschicken habe ich Dir unten verlinkt. Ein Jahr Versicherungsschutz mit den Leistungen die Du wirklich willst.

 

Die PDF-Info-Broschüre mit allen wichtigen Informationen zu den Yacht-Pool-Versicherungen

ist ebenfalls unten verlinkt.

 

Am besten Du druckst Dir gleich beide PDF aus. In der Broschüre findest Du die Beschreibung und Leistungsübersicht der jeweiligen Versicherung die Du dann je nach Deinen Bedürfnissen gleich auf dem Versicherungsantrag ankreuzen kannst-

ausfüllen - abschicken - fertig und der Törn kann beginnen!

Yacht-Pool-Versicherungsantrag
Yachtpool Versicherung.pdf
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Infobroschüre Versicherungen
yachtpool-charterprospekt.pdf
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